Todesfall – Finanzelle Leistungen
Vertragslehrer
VBG § 84
Beim Tod eines Vertragslehrers tritt an Stelle der Abfertigung ein Sterbekostenbeitrag. Dieser beträgt die Hälfte der Abfertigung. In der Abfertigung „neu“ gehen die gesamten Abfertigungsansprüche des Verstorbenen auf die Hinterbliebenen über.
Ansprüche aus Sabbatical und Zeitkonto
Die Ansprüche werden an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Aktive Beamte
GehG § 20c Abs. 6
Die Hinterbliebenen erhalten eine Zuwendung in Höhe von 150% des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG.
Besonderer Sterbekostenbeitrag für Beamte
PG § 42
Ist auf Antrag der Hinterbliebenen möglich, wenn die Bestattungskosten im Nachlass keine volle Deckung finden. Der Beitrag beläuft sich auf max. 150% des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG, ausgezahlt durch den Dienstgeber.
Begräbniskostenbeitrag der Gewerkschaft
Bei Todesfall eines ÖGB Mitgliedes des Öffentlichen Dienstes
| Dauer der Mitgliedschaft | |
| Über 3 bis 10 Jahre | EUR 150,00 |
| Über 10 bis 20 Jahre | EUR 160,00 |
| Über 20 bis 30 Jahre | EUR 170,00 |
| Über 30 Jahre | EUR 180,00 |
Anspruchsberechtigte
Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Geschwister und Großeltern soweit sie im gemeinsamen Haushalt gelebt haben bzw. Personen, die für die Bezahlung der Begräbniskosten aufgekommen sind
Ansuchen mittels Formblatt
Beilagen: Sterbeurkunde, Begräbniskostenrechnung (ausgestellt auf den Namen des Antragstellers)
Ein halber Begräbniskostenbeitrag gebührt einem ÖGB-Mitglied für verstorbene Gatten oder Lebensgefährten, wenn dieser kein Mitglied war (Ansuchen samt Beilagen wie für aktive Mitglieder).
Witwen- und Witwerversorgungsgenuss bzw. Waisenversorgungsgenuss
PG §§ 14 ff (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis)
Siehe: https://www.bvaeb.at
Für Vertragslehrer gelten ähnliche Bestimmungen laut ASVG!